Bei der Wohnungsabgabe gibt es selten Ärger wegen der grossen Räume. Es sind ein paar Stellen, die man beim Putzen gern unterschätzt. Wir reinigen seit über 10 Jahren Wohnungen für die Abgabe in St. Gallen und der Ostschweiz, und bei uns sind es fast immer dieselben: der Backofen, das Bad mit dem WC und die Fenster. Dazu kommt das Protokoll, denn was Sie dort unterschreiben, gilt später meist als anerkannt.
Zuerst gilt, was im Mietvertrag steht. Viele Verträge legen den Tag nach dem Mietende als Rückgabetag fest, darauf weist auch der HEV Schweiz hin. Fehlt eine solche Abrede, geben Sie die Wohnung am letzten Tag der Mietdauer zurück, während der gewöhnlichen Geschäftszeit (Art. 79 OR).
Fällt dieser Tag auf einen Sonntag oder einen staatlich anerkannten Feiertag, verschiebt er sich auf den nächsten Werktag (Art. 78 OR). Ein Samstag verschiebt den Termin nicht automatisch. Wenn Sie unsicher sind, fragen Sie die Verwaltung früh nach dem genauen Datum und der Uhrzeit, und planen Sie die Reinigung so, dass sie am Vortag fertig ist.
Das Gesetz verlangt, dass Sie die Wohnung in dem Zustand zurückgeben, der sich aus dem vertragsgemässen Gebrauch ergibt (Art. 267 OR). In der Praxis heisst das: sauber, geräumt und ohne Schäden, die über das normale Wohnen hinausgehen. Die meisten Beanstandungen, die wir bei Abgaben erleben, betreffen Küche und Bad.
Beim Backofen schauen Verwaltungen besonders genau hin, oft ist er das Erste, was sie öffnen. Eingebrannte Fettreste an der Rückwand, im Glas der Tür und auf den Blechen fallen sofort auf. Reinigen Sie auch die Bleche und Gitter, denn sie gehören zur Wohnung.
Der HEV nennt neben dem Backofen den Kochherd, den Kühlschrank und die Fettrückstände im Dunstabzug. Der Mieterverband empfiehlt, Geschirrspüler, Herd und Kühlschrank nach der Gebrauchsanleitung zu reinigen. Tauen Sie das Gefrierfach rechtzeitig ab, damit am Abgabetag kein Wasser mehr steht.
Im Bad geht es vor allem um Kalk. Der Mieterverband schreibt ausdrücklich, dass Badewanne, Lavabo und Klosettschüssel gereinigt und entkalkt werden sollen. Kalkränder an Armaturen, an der Duschbrause und in den Plättlifugen sieht man bei Tageslicht gut.
Beim WC haben wir schon erlebt, dass Vermieter bis in die tiefsten Stellen der Schüssel schauen, unter den Rand und in den Abfluss hinein. Wer hier nur oberflächlich putzt, findet die Stelle später im Protokoll der Wohnungsabgabe wieder.
Fenster werden innen und aussen erwartet, dazu Fensterrahmen, Fensterläden, Rollläden und Jalousien, so steht es beim HEV. Der Mieterverband ergänzt die Innensimse und die zugänglichen Aussensimse. Streifen auf dem Glas und Staub in den Lamellen der Storen werden bei der Wohnungsabgabe oft bemängelt, weil man sie im Tageslicht sofort sieht.
Keller- oder Estrichabteil, Balkon und Einbauschränke gehören zur Wohnung. Sie müssen leer und sauber sein. Prüfen Sie auch, ob alle Schlüssel da sind, die Sie beim Einzug bekommen haben.
Bei der Abgabe muss der Vermieter den Zustand prüfen und Mängel, für die Sie einstehen müssen, sofort melden. Tut er das nicht, verliert er seine Ansprüche, ausser für Mängel, die bei einer üblichen Untersuchung nicht erkennbar waren (Art. 267a OR).
Meist wird dafür ein Protokoll ausgefüllt. Wichtig ist, was Ihre Unterschrift bedeutet: Mängel, die Sie unterschrieben haben, gelten in der Regel als anerkannt. Der Mieterverband formuliert es so: «einmal unterschrieben heisst später meistens: Schuld anerkannt» (Merkblatt Auszug: Schäden).
Sie müssen das Protokoll nicht unterschreiben, dazu gibt es keine Pflicht. Sind Sie mit einzelnen Punkten nicht einverstanden, können Sie neben der Unterschrift «gilt nicht als Schuldanerkennung» vermerken oder bei einzelnen Positionen «Haftung bestritten» notieren. Nehmen Sie das Einzugsprotokoll mit. Damit lässt sich zeigen, welche Schäden schon vor Ihrer Zeit da waren.
Für normale Abnützung haften Mieterinnen und Mieter nicht, und Vertragsklauseln, die das Gegenteil verlangen, sind laut Mieterverband ungültig. Bei echten Schäden zählt der Zeitwert. Dafür gibt es die paritätische Lebensdauertabelle von Mieterverband und HEV, die beide Seiten anerkennen. Hat ein Bauteil seine Lebensdauer erreicht, bleibt der Vermieter auf dem Schaden sitzen. Den kleinen Unterhalt tragen Sie als Mieter hingegen immer selbst.
Sie dürfen selbst reinigen. Laut Mieterverband können Mieter es ablehnen, eine Fachperson beauftragen zu müssen. Wer die Reinigung für die Wohnungsabgabe einer Firma überlässt, sollte auf eine Abnahmegarantie achten, das empfiehlt auch der HEV.
Bei uns heisst das Abgabegarantie: Beanstandet die Verwaltung bei der Abgabe die Reinigung, reinigen wir die bemängelten Stellen ohne Zusatzkosten nach. Die Besichtigung ist kostenlos, und in der Offerte steht vorher, welche Räume und Nebenräume wir reinigen.
Die Kaution beträgt höchstens drei Monatszinse. Die Bank darf sie nur mit Zustimmung beider Seiten oder gestützt auf einen rechtskräftigen Zahlungsbefehl oder ein Urteil freigeben. Hat der Vermieter innert einem Jahr nach Ende des Mietverhältnisses keinen Anspruch rechtlich geltend gemacht, können Sie die Rückerstattung direkt bei der Bank verlangen (Art. 257e OR).
Im Kanton St. Gallen helfen der Mieterinnen- und Mieterverband Ostschweiz mit Sitz in St. Gallen und auf Vermieterseite der HEV Stadt St. Gallen. Kommt keine Einigung zustande, ist die Schlichtungsstelle für Miet- und Pachtverhältnisse zuständig, für die Stadt im Rathaus St. Gallen. Wer den Auszug noch vor sich hat, findet die Fristen und Termine in unserer Umzugs-Checkliste für St. Gallen.
Nein, eine Pflicht dazu gibt es nicht. Wenn Sie unterschreiben, aber mit einzelnen Punkten nicht einverstanden sind, vermerken Sie das direkt im Protokoll.
Nicht automatisch. Nur Sonntage und staatlich anerkannte Feiertage verschieben den Termin auf den nächsten Werktag. Massgebend ist zuerst, was im Mietvertrag steht.
Nein. Laut Mieterverband dürfen Sie selbst reinigen. Entscheidend ist, dass die Wohnung bei der Abgabe sauber ist.
Sie muss die Mängel sofort melden. Haben Sie eine Reinigungsfirma mit Abgabegarantie beauftragt, reinigt diese die bemängelten Stellen nach. Sonst kann der Vermieter die Kosten einer Nachreinigung verlangen.
Sobald beide Seiten zustimmen. Macht der Vermieter innert einem Jahr nach Mietende keinen Anspruch rechtlich geltend, können Sie die Kaution bei der Bank zurückverlangen.
Verantwortlich für den Inhalt: Efe Ertas, Geschäftsführer, Professioneller Umzug Sahin GmbH. Stand: Oktober 2026.