Umzug in der Stadt St. Gallen: Checkliste mit Kündigung, Parkbewilligung und Anmeldung

Eine Umzug Checkliste für die Schweiz gibt es bei Banken, Versicherungen und Vergleichsportalen in vielen Varianten. In St. Gallen kommen ein paar Punkte dazu, die dort selten stehen: wann Sie hier kündigen können, wo Sie den Parkplatz für den Zügelwagen bestellen und wo Sie sich innert welcher Frist melden. Wir zügeln seit über 10 Jahren in der Stadt und in der Ostschweiz. Sortiert ist die Liste nach dem, was zuerst erledigt sein muss.

Drei Monate vorher: richtig kündigen

Ohne andere Abrede kündigen Sie eine Wohnung mit einer Frist von drei Monaten auf einen ortsüblichen Termin (Art. 266c OR). Massgebend ist aber zuerst Ihr Mietvertrag, dort stehen oft eigene Termine. Verpassen Sie die Frist, gilt die Kündigung erst auf den nächstmöglichen Termin.

Für die Stadt St. Gallen nennt die Übersicht von Comparis als ortsübliche Termine jedes Monatsende ausser dem 31. Dezember. Eine amtliche Liste der Stadt haben wir nicht gefunden. Wenn der Vertrag nichts regelt, lohnt sich eine kurze Rückfrage bei der Schlichtungsstelle für Miet- und Pachtverhältnisse im Rathaus.

Die Kündigung muss schriftlich sein (Art. 266l OR). Laut Mieterverband braucht es eine eigenhändige Unterschrift, eine E-Mail reicht nicht. Bei einer Familienwohnung braucht es die ausdrückliche Zustimmung des Ehegatten oder der eingetragenen Partnerin (Art. 266m OR).

Entscheidend ist, wann die Kündigung bei der Vermieterschaft ankommt, nicht der Poststempel. Ein eingeschriebener Brief gilt als zugestellt, sobald er abgeholt werden kann, meist am Tag nach der Abholungseinladung. Der Mieterverband rät deshalb, ihn mindestens drei Werktage vor Fristbeginn aufzugeben.

Früher ausziehen: mit einem Nachmieter

Wer ausserhalb der Frist ausziehen will, wird frei, wenn er einen zumutbaren neuen Mieter vorschlägt. Dieser muss zahlungsfähig sein und den Vertrag zu den gleichen Bedingungen übernehmen wollen (Art. 264 OR). Sonst zahlen Sie den Mietzins bis zum nächsten ordentlichen Termin. Was der Vermieter durch die Neuvermietung spart oder einnimmt, muss er sich anrechnen lassen.

Zwei Monate vorher: Offerten einholen und entrümpeln

Jetzt ist ein guter Zeitpunkt für Offerten. Eine Umzugsfirma, die vorbeikommt und die Wohnung ansieht, kann Volumen, Stockwerke und Zugang realistisch einschätzen. Bei uns ist diese Besichtigung kostenlos, auf Anfragen antworten wir innert 24 Stunden.

Alles, was nicht mitkommt, sollte vor dem Umzug weg. Wie das in der Stadt mit Gebührenmarke, Entsorgungszentrum oder Abholung geht, steht in unserem Ratgeber zum Sperrgut. Ist das Treppenhaus eng, lohnt sich ein Möbellift.

Sprechen Sie den Umzugstag mit dem Arbeitgeber ab. Das Gesetz gibt Ihnen Anspruch auf die «üblichen freien Stunden und Tage» (Art. 329 Abs. 3 OR), eine feste Zahl steht dort nicht. Üblich ist ein Tag, massgebend sind Arbeitsvertrag, Personalreglement oder GAV.

Zwei bis drei Wochen vorher: Parkplatz und Post

Der Zügelwagen muss nah am Haus stehen können. In der Stadt St. Gallen ist dafür die Stadtpolizei zuständig. Auf der Parkierungsseite der Stadt heisst es: «Für die Freihaltung von öffentlichen Parkplätzen bei privaten Umzügen ist die Stadtpolizei zu avisieren.» Die Signalisation bestellen Sie gegen eine Gebühr unter 071 224 62 00 während der Bürozeiten. Wie viel Vorlauf es braucht, veröffentlicht die Stadt nicht, rufen Sie deshalb früh an. Wenn wir zügeln, klären wir bei der Besichtigung, wo der Wagen stehen kann.

Den Nachsendeauftrag geben Sie bei der Post online auf, am besten vier Werktage vor dem Umzug. Online kostet er CHF 35 für sechs, CHF 45 für zwölf und CHF 55 für achtzehn Monate (Factsheet der Post).

Am Umzugstag

Lesen Sie in der alten und der neuen Wohnung die Zählerstände für Strom und Wasser ab und notieren Sie sie. Halten Sie bei der Übergabe der alten Wohnung das Einzugsprotokoll bereit. Worauf die Verwaltung bei der Abgabe schaut und was Ihre Unterschrift auf dem Protokoll bedeutet, erklärt unser Ratgeber zur Wohnungsabgabe.

Nach dem Umzug: innert 14 Tagen melden

In der Stadt St. Gallen ist ein Umzug, Zuzug oder Wegzug innert 14 Tagen meldepflichtig. Wer zu spät kommt, riskiert eine Busse von bis zu CHF 200 (Stadt St. Gallen). Zuerst melden Sie sich in der alten Gemeinde ab. Danach melden Sie sich online über eUmzugCH oder persönlich bei den Bevölkerungsdiensten im Rathaus an.

Haben Sie einen Hund, melden Sie die neue Adresse innert 10 Tagen bei der Gemeinde (Kanton St. Gallen, Veterinärwesen). In der Stadt läuft das über die Stadtpolizei, die Hundesteuer beträgt CHF 130 pro Jahr. Informieren Sie ausserdem Krankenkasse, Bank, Arbeitgeber und die Hausratversicherung über die neue Adresse.

Die Umzug Checkliste zum Abhaken

  • drei Monate vorher: Mietvertrag prüfen, schriftlich kündigen, bei einer Familienwohnung beide unterschreiben
  • früher ausziehen: zumutbaren Nachmieter vorschlagen
  • zwei Monate vorher: Offerten mit Besichtigung einholen, entrümpeln, Umzugstag mit dem Arbeitgeber klären
  • zwei bis drei Wochen vorher: Parkplatz bei der Stadtpolizei bestellen, Nachsendeauftrag aufgeben
  • am Umzugstag: Zählerstände notieren, Einzugsprotokoll bereithalten
  • innert 14 Tagen: abmelden, anmelden, Hund innert 10 Tagen ummelden

Wer das Zügeln lieber abgibt, erhält für den Privatumzug in St. Gallen nach der kostenlosen Besichtigung eine schriftliche Offerte.

FAQ: Häufige Fragen zum Umzug in St. Gallen

Mit drei Monaten Frist auf den Termin, der im Mietvertrag steht. Fehlt er, gilt der ortsübliche Termin, in der Stadt laut Comparis jedes Monatsende ausser dem 31. Dezember.

Nein. Die Kündigung muss schriftlich und eigenhändig unterschrieben sein. Bei einer Familienwohnung braucht es die Zustimmung beider Partner.

Bei der Stadtpolizei St. Gallen, telefonisch unter 071 224 62 00 während der Bürozeiten. Die Signalisation ist gebührenpflichtig.

Innert 14 Tagen. Online geht es über eUmzugCH, persönlich bei den Bevölkerungsdiensten im Rathaus.

Das Gesetz spricht von den «üblichen freien Tagen», üblich ist ein Tag. Was genau gilt, steht in Ihrem Arbeitsvertrag oder GAV.

Verantwortlich für den Inhalt: Efe Ertas, Geschäftsführer, Professioneller Umzug Sahin GmbH. Stand: Oktober 2026.

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